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Beratungsschein

In unserer Beratungsstelle erhalten Sie nach einer Beratung auf Wunsch den sogenannten Beratungsschein. Er ist der Nachweis dafür, dass eine Beratung stattgefunden hat.


Auch wenn Sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, können Sie die Begleitung unserer Beraterinnen und Berater in Anspruch nehmen.


Die Beratungsstellen von donum vitae sind befugt, den Beratungsschein nach §219 StGB auszustellen, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch, also eine Abtreibung in Deutschland straffrei bleibt.