Fördern, Stiften und Vererben

Die Arbeit der Beratungsstellen kann nur mit den Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, denn ein jährlicher Eigenanteil muss aufgebracht werden. 

Wenn Sie unser Anliegen und unsere Arbeit finanziell unterstützen, können Sie entweder dem Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. direkt spenden oder die donum vitae-Stiftung fördern. Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens erhält die Beratung von donum vitae eine tragfähige und dauerhafte Grundlage und das Netzwerk für Frauen in Not wird für die Zukunft gesichert.

Stifterin oder Stifter können alle werden: Privatpersonen oder juristische Personen (Firmen, Vereine oder Verbände). Als Zustiftung können Sie zum Beispiel einen Teil Ihres Vermögens einbringen. Dies kann als Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft geschehen. Zuwendungen an donum vitae sind steuerlich absetzbar und von der Erbschaftssteuer befreit. Egal, ob die Zuwendung groß oder klein ist - sie dient dem Schutz des Lebens.

Auf der Homepage des donum vitae Bundesverbandes e.V. finden Sie weitere Informationen zur donum-vitae-Stiftung.