Beratungsschein

Bescheinigung gemäß § 219 StGB

In unserer Beratungsstelle erhalten Sie nach einer Beratung auf Wunsch den sogenannten Beratungsschein nach § 219 StGB. Er ist der Nachweis dafür, dass eine Beratung stattgefunden hat. Mit diesem Nachweis bleibt ein Schwangerschaftsabbruch, also eine Abtreibung in Deutschland straffrei. 

Egal wie Sie sich entscheiden, können Sie die Begleitung unserer Beraterinnen in Anspruch nehmen. 

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch sind unsere Beraterinnen für Sie da. Sie unterstützen Sie, Ihre Gefühle zu verarbeiten und die Entscheidung in Ihre Lebensgeschichte zu integrieren. Gern können Sie hierzu Ihren Partner, Ihre Partnerin oder eine Vertrauensperson mitbringen.