Meldung

NIPT im Bundestag

donum vitae begrüßt die Beratung zur Prüfung der Rahmenbedingungen von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

donum vitae begrüßt die morgige erste Lesung des interfraktionellen Antrags im Deutschen Bundestag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) einzuführen sowie ein Fachgremium einzurichten. „Eine zeitnahe Erhebung belastbarer Daten halten wir für die Beurteilung der Auswirkungen der gegenwärtigen Praxis auf individueller wie auf gesellschaftlicher Ebene für notwendig,“ erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V. „Ebenso begrüßen wir die Einrichtung eines durch Expertinnen und Experten besetzten interdisziplinären Gremiums, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Daher hoffen wir sehr, dass der Antrag im Bundestag bald verabschiedet wird.“

Die Bedingungen der Kassenzulassung gehören auf den Prüfstand
Die Bedingungen, unter denen die NIPT als Kassenleistung zugänglich gemacht wurden, sind nach Auffassung von donum vitae problematisch. So ist eine Kostenübernahme aktuell immer möglich, wenn die schwangere Frau besondere Sorgen bezüglich einer möglichen Behinderung ihres Kindes vorträgt. Die Zahlen der Krankenkassen zur Inanspruchnahme der NIPT zeigen, dass diese mittlerweile praktisch zu einem Screeningverfahren geworden sind. „Einer schwangeren Frau, die um die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes und ihre persönlichen Zukunftsaussichten besorgt ist, wird durch die Finanzierung eines Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 unserer Erfahrung nach jedoch keine belastbare Unterstützung zuteil“, so Dr. Tyllack. Im Gegenteil: Durch die gerade bei jüngeren Frauen häufig falsch-positiven Testergebnisse entsteht eine Situation hoher Verunsicherung und starker psychischer Belastung bei den betroffenen Frauen und Paaren. „Hier braucht es dann neben der weiterführenden Diagnostik vor allem die psychosoziale Beratung, die mit ihrer individuellen Begleitung einen wesentlichen Beitrag zur Klärung und Stabilisierung leisten kann“, erläutert Dr. Tyllack.

Das freiwillige Beratungsangebot erreicht nicht alle Betroffenen
Nur ein Bruchteil der Klient*innen findet jedoch den Weg in die freiwillige psychosoziale Beratung, auch wenn es bereits heute einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik gibt. „Wenige Betroffene nutzen die Beratungsangebote, häufig kommen sie erst spät, zum Beispiel zur Trauerbegleitung“, erläutert Dr. Tyllack. „Viele stellen dann bedauernd fest, dass sie gerne schon früher in die Beratung gekommen wären – besonders vor den Tests.“ Eine psychosoziale Beratungspflicht im Kontext pränataler Diagnostik wäre aus Sicht von donum vitae daher ein geeignetes Instrument, diese Entwicklungen präventiv und begleitend aufzugreifen. Ebenso enthalten die Bedingungen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen Vorannahmen zur Zumutbarkeit eines Kindes mit Trisomie 21, die für Menschen mit Trisomie 21 sowie ihre Angehörigen stigmatisierend sind.
 

Zum Hintergrund
donum vitae hat die Debatten rund um die Kassenzulassung der NIPT intensiv begleitet und sich mehrfach kritisch geäußert. Seit 2012 sind in Deutschland nicht-invasive pränataldiagnostische Tests (NIPT) zugelassen. Sie erlauben durch die Bestimmung plazentarer DNA im Blut der Mutter schon ab der 10. Schwangerschaftswoche gezielte Aussagen über bestimmte chromosomale Abweichungen des ungeborenen Kindes, zum Beispiel Trisomie 13, 18 oder 21. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 beschlossen, dass nicht-invasive Testverfahren auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung werden. Danach kommt eine Kostenübernahme auch in Betracht, um der Schwangeren – unabhängig vom Vorliegen einer Indikation – eine individuelle Auseinandersetzung mit den Trisomien 13, 18 und 21 zu ermöglichen. In einer Orientierungsdebatte 2019 haben sich die Bundestagsabgeordneten eindeutig dazu positioniert, dass es keine Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben dürfe. Gemeinsam mit einem Bündnis aus medizinischen Verbänden und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbänden, kirchlichen Institutionen, Behinderten-(selbsthilfe-)verbänden und weiteren Unterstützern hat sich donum vitae in den Jahren 2019 bis 2021 im „Runden Tisch NIPT“ engagiert. Seit Juli 2022 sind die NIPT eine Kassenleistung.

Weitere Informationen
Informationspapier „Psychosoziale Beratung und Begleitung vor, während und nach Pränataler Diagnostik“
Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae
Informationen zu donum vitae

donum vitae e.V.
donum vitae bietet als einer der größten Träger bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.

donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.

Die 345 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.

Der donum vitae Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.