Die Gründung von donum vitae geschah aus der Überzeugung vieler
deutscher Katholiken, sich der gesellschaftlichen Verantwortung
gegenüber Menschen in Notlagen als Christen nicht entziehen zu
können und zu wollen. Eine besondere Notlage besteht für Mutter
und Kind im Schwangerschaftskonflikt und Mutter wie Kind
brauchen in dieser Situation besondere Hilfe und Schutz. Im
Beratungskonzept von donum vitae heißt es Auf der Grundlage des
christlichen Glaubens geht die Beratung von der Würde jeden
menschlichen Lebens aus, unabhängig von seinem
Entwicklungsstadium [...]. Gerade in Not- und Konfliktsituationen
wird in der Beratung zum Schutz des Lebens eine besondere
Herausforderung angenommen, die aus dem Vertrauen auf die Liebe
und die Zusage Gottes an alle Menschen die Kraft gewinnt,
gemeinsam mit den Rat Suchenden Perspektiven für ein Leben mit
dem Kind zu entwickeln."
Auf dieser Grundlage wurde im Februar 2000 auch der donum vitae
Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg zur Förderung des Schutzes des
menschlichen Lebens e.V." gegründet, der schon im Juli 2000 die
staatliche Anerkennung durch das Land Nordrhein-Westfalen als
Konfliktberatungsstelle für Schwangere erhielt. Der Regionalverband
Bonn/Rhein-Sieg ist Mitglied des Landesverbandes donum
vitae NRW" mit Sitz in Köln und des Bundesverbandes
donum vitae" in Bonn.
Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Hildegard Rometsch
- Gerlinde Brosseder
- Ursula Knoch
MITGLIEDSCHAFT
Der Regionalverband hat z.Zt. ca. 120 Mitglieder. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder im Jahr 35 €, für
Ehepaare 50 €. Wenn Sie Mitglied werden wollen, dann schicken wir
Ihnen gern weitere Unterlagen zu.
STEUERLICHE ANERKENNUNG
Der donum vitae Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg ist wegen der
Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der
Jugendarbeit) durch Bescheinigung des Finanzamtes Bonn-
Innenstadt vom 18.04.2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Bestätigungen über Zuwendungen im Sinne von § 10 b des
Einkommensteuergesetzes senden wir Ihnen unaufgefordert zu.
